Mitgliedschaft
Wenn sie bei uns Mitglied werden wollen finden Sie hier alle notwendigen und auch die unvermeidbaren Formalien die das Zusammenspiel im Tanzsportclub Schwarz-Weiß Offenburg regeln.
Schnuppertraining
Wie der Name sagt, haben Sie bei uns die Möglichkeit, jederzeit einfach einmal vorbeizukommen und "rein zu schnuppern'. So lernen Sie uns und unsere vielseitigen Angebote am besten kennen.
Anmeldung/Mitgliedschaft
Die Anmeldung erfolgt schriftlich mittels Anmeldeformular. Erfolgt kein Widerspruch durch den Vereinsvorstand wird der Antragsteller nach Ablauf von zwei Monaten Mitglied des Vereins.
Mitgliedsbeiträge
Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre | 13,- € / Monat |
Erwachsene ab 18 Jahre | 17,- € / Monat |
ermäßigter Betrag* | 15,- € / Monat |
passive Mitgliedschaft | 4,- € / Monat |
Aufnahmegebühr | 1 Monatsbeitrag |
* Schüler, Studenten, Wehrpflichtige und Zivis bezahlen gegen jährliche Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung den ermäßigten Betrag.
Arbeitsleistung
Jedes aktive Mitglied hat im Kalenderjahr zur Durchführung von Turnieren und anderen vereinseigenen Veranstaltungen eine Mindestanzahl von Arbeitsstunden zu erbringen:
Aktive Mitglieder ab 14 Jahren - 6 Stunden pro Kalenderjahr
Aktive Mitglieder ab 18 Jahren - 10 Stunden pro Kalenderjahr
Für während des Kalenderjahres neu eingetretene Mitglieder werden die Arbeitsstunden anteilmäßig festgelegt.
Für jede nicht erbrachte Arbeitsstunde sind an den Tannzsportclub Schwarz-Weiß Offenburg e.V. ersatzweise 5,- € zu bezahlen. Dies entspricht im Höchstfall (keine erbrachte Arbeitsleistung während eines kompletten Kalenderjahres der Mitgliedschaft) im Schnitt bei Mitgliedern ab 14 Jahren einem um 2,5 € und bei Mitgliedern ab 18 Jahren um 4,17 € erhöhten monatlichen Mitgliedsbeitrag.
Beitragspflicht/Zahlungen
Die Beitragspflicht beginnt mit der Anmeldung, die Einziehung der Beiträge erfolgt vierteljährlich. Aus verwaltungstechnischen Gründen bitten wir darum, uns eine Einzugsermächtigung zu erteilen oder bei der eigenen Bank einen Dauerauftrag anzulegen.
Kündigung
Die Kündigung kann nur schriftlich mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalender- vierteljahres erfolgen. Diese Frist gilt auch für Änderungen. (z. B. ermäßigter Betrag).